Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für alle Lieferungen und Leistungen der DResearch Digital Media Systems GmbH
Wolfener Str. 36, 12681 Berlin, nachfolgend DResearch genannt
Zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1)   Die  DResearch Digital Media Systems GmbH erbringt ihre Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden AGB. Bei laufender Geschäftsbeziehung gelten diese AGB in der jeweils gültigen Fassung auch ohne besonderen Hinweis oder Bezugnahme für alle künftigen Geschäfte.

(2)   Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennt die DResearch Digital Media Systems GmbH nicht an, es sei denn, die DResearch Digital Media Systems GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB der DResearch Digital Media Systems GmbH gelten auch dann, wenn die DResearch Digital Media Systems GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

(3)   Diese AGB sind nicht zur Verwendung gegenüber Verbrauchern bestimmt, sondern nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Vertragsabschluss

(1)   Die Angebote der DResearch Digital Media Systems GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich.

(2)   Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der DResearch Digital Media Systems GmbH zustande.

(3)   Mündliche Abreden, sowie Änderungen und Ergänzungen von mit der DResearch Digital Media Systems GmbH geschlossenen Verträgen, sind nur gültig, wenn sie von der DResearch Digital Media Systems GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses kann nur schriftlich erfolgen.

§ 3 Lieferung

(1)   Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Lieferfrist mit Unterzeichnung des Vertrages, jedoch nicht vor Eingang der im Vertrag vereinbarten, durch den Kunden beizubringenden Dokumente wie Genehmigungen u. a., Freigaben und An- bzw. Vorauszahlungen bei der DResearch Digital Media Systems GmbH.

(2)   Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der DResearch Digital Media Systems GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

(3)   Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die der DResearch Digital Media Systems GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der  DResearch Digital Media Systems GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die DResearch Digital Media Systems GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die DResearch Digital Media Systems GmbH, die Termine und Fristen für die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder sofern die Vertragserfüllung ernsthaft in Frage gestellt oder unmöglich ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Schadenersatzansprüche zustehen.

(4)   Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(5)   Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nichts gegenteiliges im Vertrag vereinbart wurde.

(6)   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Versicherungen gegen Schäden aller Art erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Kunden.

(7)   Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist Berlin.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1)   Rechnungen der DResearch Digital Media Systems GmbH sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende Zahlungsziele sind in der Rechnung ausgewiesen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

(2)   Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks setzt die schriftliche Zustimmung der DResearch Digital Media Systems GmbH voraus und erfolgt nur zahlungshalber. Diskontspesen und andere Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest wird nicht übernommen.

(3)   Zahlungen gelten zu dem Termin als geleistet, wenn die DResearch Digital Media Systems GmbH über den Eingang des Betrages vorbehaltlos verfügen kann.

(4)   Befindet sich der Kunde im Verzug, werden bis zur Zahlung Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Die DResearch Digital Media Systems GmbH behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Außerdem ist die DResearch Digital Media Systems GmbH berechtigt, weitere Lieferungen sofort einzustellen.

(5)   Die Aufrechnung ist der DResearch Digital Media Systems GmbH gegenüber nur mit von ihr anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten. Besteht ein Zurückbehaltungsrecht, dürfen Zahlungen des Kunden jedoch nur in dem Umfang bis zur Erledigung der Gegenansprüche zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegenansprüchen steht.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1)   Die DResearch Digital Media Systems GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

(2)   Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und den Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware der DResearch Digital Media Systems GmbH unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Geschäftssitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(3)   Die DResearch Digital Media Systems GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

(4)   Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang und unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterzuveräußern, wobei eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verschenkung oder Überlassung im Tausch nicht gestattet ist. Er tritt der DResearch Digital Media Systems GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die DResearch Digital Media Systems GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die DResearch Digital Media Systems GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Auf Verlangen ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung anzuzeigen und der DResearch Digital Media Systems GmbH alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zum Einzug notwendig sind.

(5)   Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheck oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. In diesen Fällen ist die DResearch Digital Media Systems GmbH berechtigt, ihre Vorbehaltsware abzuholen. Hat der Kunde Vorbehaltsware mit Fremdware vermengt/vermischt, ist die DResearch Digital Media Systems GmbH im Einvernehmen mit dem Kunden anhand der Rechnungsunterlagen berechtigt, ihre Vorbehaltsware auszusondern. Sollte der Kunde an dieser Aussonderung nicht mitwirken, ist die DResearch Digital Media Systems GmbH berechtigt, diese alleine unter Hinzuziehung eines Sachverständigen vorzunehmen.

(6)   Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht der DResearch Digital Media Systems GmbH gehörenden Gegenständen, so erwirbt die DResearch Digital Media Systems GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht der DResearch Digital Media Systems GmbH gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 6 Gewährleistung, Haftung

 (1) Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit keine anderweitige Regelung schriftlich getroffen wurde, gegenüber Unternehmern ein Jahr und beginnt mit Auslieferung. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Kunden müssen der DResearch Digital Media Systems GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Erhalt der Lieferung, schriftlich mit genauer Angabe von Art und Umfang derselben anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der Gewährleistungsfrist anzuzeigen.

(2)   Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(3)   Soweit ein von der DResearch Digital Media Systems GmbH zu vertretender Mangel vorliegt, ist die DResearch Digital Media Systems GmbH nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung erhält der Kunde das Recht auf Rücktritt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kuriden kein Rücktrittsrecht zu. Das Recht des Kunden auf Minderung ist ausgeschlossen.

(4)   Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

(5)   Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die DResearch Digital Media Systems GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

(6)   Der Kunde kann nur dann Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die DResearch Digital Media Systems GmbH trotz Fristsetzung weder nachgebessert noch Ersatzlieferung geleistet hat oder wenn dem Kunden eine Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung nicht zumutbar ist.

(7)   Die Produktbeschreibungen der DResearch Digital Media Systems GmbH sind nur als Beschaffenheitsangaben zu sehen. Öffentliche Äußerungen und Anpreisungen stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

(8)   Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

(9)   Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

(10) Die DResearch Digital Media Systems GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der DResearch Digital Media Systems GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet die DResearch Digital Media Systems GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung der DResearch Digital Media Systems GmbH ist auch in den Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(11) Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Vertragspartners, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(12) Die Regelungen der vorstehenden Abs. 10 und 11 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

 § 7 Software und Lizenzbedingungen, Schutzrechte

(1)   Die DResearch Digital Media Systems GmbH besitzt an der von ihr erarbeiteten Software die Urheberrechte und das alleinige Copyright. Sie behält sich weitere Rechte vor. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an den erstellten Unterlagen verbleiben bei der DResearch Digital Media Systems GmbH.

(2)   Soweit dem Kunden keine zusätzlichen Rechte schriftlich bestätigt wurden, erwirbt er an der gelieferten Software einschließlich der übergebenen Dokumentation ein einfaches nicht ausschließliches Nutzungsrecht und keine Eigentümerrechte.

(3)   Werden Softwareprodukte von anderen Unternehmen geliefert, gelten die Geschäftsbedingungen und/oder sonstige Bestimmungen dieser Unternehmen für diesen entsprechenden Teil der Lieferung.

(4)   Die Softwarebedingungen gelten mit Vertragsabschluss als anerkannt. Die Lizenz gilt mit der Softwarelieferung als erteilt und die vereinbarte Lizenzgebühr wird sofort fällig.

(5)   Eine Vervielfältigung oder Weiterverwertung der von der DResearch Digital Media Systems GmbH gelieferten Software ist nicht gestattet, es sei dies wurde ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart. Zur Datensicherung ist der Kunde jedoch berechtigt, von jeder Software eine Sicherungskopie herzustellen. Er wird sämtliche Kennungen, Warenzeichen, Urheberrechtsvermerke unverändert ebenfalls vervielfältigen und die hergestellte Kopie sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter schützen. Weitere Vervielfältigungen, insbesondere auch das Kopieren des Handbuchs, der Dokumentation und von Bedienungsanleitungen dürfen nicht vom Kunden vorgenommen werden. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, auf der Software die Quellencodes zu entwickeln.

(6)   Mit dem Erwerb einer Lizenz für Software der DResearch Digital Media Systems GmbH ist für den Kunden in keiner Weise das Recht verbunden, diese mit anderen Produkten zu verbinden oder zu kombinieren, wenn dadurch eine Patentanmeldung bzw. ein Patent der DResearch Digital Media Systems GmbH verletzt wurde.

(7)   Leistungen für Einweisung und Einführungsunterstützung sowie Wartung sind nicht im Softwarepreis enthalten und sind bei Bedarf gesondert schriftlich zu vereinbaren und entsprechend zu vergüten.

(8)   Die Software darf nur für den vertraglich vereinbarten Gebrauch benutzt werden.

(9)   Die DResearch Digital Media Systems GmbH übernimmt keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Software, die vom Kunden geändert oder nicht ordnungsgemäß, insbesondere unter Verstoß gegen die in Benutzungshandbüchern oder sonstigen Begleitmaterialien beschriebenen Sorgfaltspflichten benutzt wurde. Insbesondere haftet die DResearch Digital Media Systems GmbH nicht für das Funktionieren der von der DResearch Digital Media Systems GmbH gelieferten Software mit fremdgelieferter Hard-und Software sowie bei Selbstinstallation der Software durch den Kunden.

(10) Die Speicherung der Software erfolgt auf Datenträgern. Die DResearch Digital Media Systems GmbH beschränkt die Gewährleistung ausdrücklich auf technisch fehlerhafte Datenspeicherung. Vor dem Öffnen der Versiegelung des Datenträgers ist die Seriennummer des Datenträgers mit der Seriennummer auf der Rechnung bezüglich ihrer Gleichheit zu überprüfen.

§ 8 Exportkontrolle

(1)   Die Liefergegenstände sind für den Endverbleib in das mit dem Kunden vereinbarte Land der Auslieferung bestimmt und dürfen daraus möglicherweise nicht ohne Genehmigung exportiert werden.

(2)   Der Kunde verpflichtet sich, vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von der DResearch Digital Media Systems GmbH erhalten hat, in eigener Verantwortung sämtliche notwendigen Exportgenehmigungen oder andere Dokumente einzuholen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1)   Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2)   Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Berlin.

(3)   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die DResearch Digital Media Systems GmbH ist jedoch berechtigt, im Einzelfall Klage auch am Geschäftssitz des Vertragspartners oder vor anderen, aufgrund in- oder ausländischen Rechts, zuständigen Gerichten zu erheben.

(4)   Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Berlin, April 2020