Was ist E-Goverment?
Wenn staatliche Institutionen elektronische Medien nutzen, um Informations-, Kommunikations-, Dokumentierungs- und Geschäftsprozesse im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben abzuwickeln, spricht man von E-Government (deutsch: elektronisches Regieren und Verwalten). Ziel des E-Governments sind effektive und effiziente, medienbruchfreie Verwaltungsprozesse. Der Nutzen für die Bürger:innen und Unternehmen: Behördliche Prozesse werden transparenter, benötigte Informationen sind jederzeit verfügbar, Genehmigungen, Auskünfte und Dienstleistungen können 24/7 beantragt und bezahlt werden.
14 Prozent
Anteil der Verwaltungsleistungen, die im März 2022 bundesweit online zur Verfügung standen. Laut Onlinezugangsgesetz hätten es bis Ende 2022 100 % sein sollen.
Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft, 2022
Das Großprojekt: Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
E-Government umfasst sämtliche Prozesse, durch die staatliche Stellen untereinander und mit den Bürgern und Unternehmen in Verbindung treten. Das reicht von alltäglichen Verwaltungsakten (E-Administration) über die Bürgerbeteiligung (E-Partizipation) bis hin zu Wahlen (E-Voting). Intern kommt der Dokumentation (E-Akten) eine Schlüsselstellung zu, ebenso dem wechselseitigen Informationsaustausch.
Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zum raschen Ausbau des E-Governments (rechtliche Grundlage im Bund: das E-Government-Gesetz von 2013 und das Online-Zugangsgesetz von 2017) hinkt Deutschland vergleichbaren Industrienationen deutlich hinterher. Bis März 2022 war es laut einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft lediglich gelungen, 80 der 575 Online-Leistungen bundesweit verfügbar zu machen (wobei einzelne Länder und Kommunen bereits sehr viel weiter sind). Das im OZG gesteckte Ziel, bis Ende 2022 sämtliche Leistungen flächendeckend anzubieten, wird also bei Weitem verfehlt.